Viele Kündigungen sind angreifbar. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen Ihre Ansprüche durch - schnell und ohne Kostenrisiko.
Wir erstreiten regelmäßig hohe Abfindungen und setzen Arbeitnehmerrechte durch. Hier unsere aktuellen Erfolge.
Änderungskündigung erfolgreich angefochten. Mandantin erhielt Abfindung, Freistellung mit Bezugsfortzahlung, Erfüllung sämtlicher Ansprüche und wohlwollendes Zeugnis.
Vergleich ansehenKündigungsschutzverfahren bei betriebsbedingter Kündigung. Mandant erhielt Abfindung, Freistellung mit Bezugsfortzahlung, Dienstwagen-Nutzung und qualifiziertes Zeugnis.
Vergleich ansehenBetriebsbedingte Kündigung. Mandantin wurde freigestellt und erhielt qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung.
Vergleich ansehenBetriebsbedingte Kündigung. Mandant wurde freigestellt; qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung vereinbart.
Vergleich ansehenBetriebsbedingte Kündigung. Wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung vereinbart.
Vergleich ansehenArbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Verhandlung erschienen. Gericht verurteilte zur Zahlung nebst Zinsen und Kostenauferlegung.
Urteil ansehenKündigungsschutzverfahren erfolgreich. Arbeitsverhältnis besteht fort; offene Vergütung wurde vereinbart.
Vergleich ansehenArbeitgeber zahlte ausstehende Vergütung (2×5.500,00 € brutto) und nahm Vorwürfe einer außerordentlichen Kündigung zurück.
Vergleich ansehenBetriebsbedingte Kündigung. Mandant freigestellt mit Bezugsfortzahlung; Sozialabfindung bei vorzeitiger Beendigung; wohlwollendes Zeugnis mit sehr guter Bewertung.
Vergleich ansehenBetriebsbedingte Kündigung. Qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis mit „gut“-Bewertung vereinbart.
Vergleich ansehenBetriebsbedingte Kündigung. Mandantin freigestellt mit Bezugsfortzahlung; qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung.
Vergleich ansehenDie Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann kompliziert sein. Achten Sie dabei insbesondere auf Folgendes:
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.
Nach Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Danach gilt sie als wirksam.
In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber braucht einen triftigen Grund.
"Top Anwälte, sehr kompetent und haben alle meine Fragen ausführlich beantwortet. Meine Kündigung wurde erfolgreich angefochten."
"Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Die Abfindung war deutlich höher als erwartet. Kann ich nur empfehlen."
"Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten von Anfang an. Der Prozess war stressfrei und das Ergebnis hervorragend."
Beschreiben Sie Ihren Fall kurz im Formular oder rufen Sie uns direkt an. Alles weitere klären wir.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, schätzen Ihren Fall ein und besprechen die nächsten Schritte.
Online-Vollmacht erteilen und wir legen sofort los - Ihre Rechte werden durchgesetzt.
Bei einer unwirksamen Kündigung stehen Ihnen weitreichende Ansprüche zu. Wir setzen diese konsequent für Sie durch.

Kostenlos, unverbindlich und innerhalb von 24 Stunden - bevor die 3-Wochen-Frist abläuft.
Kostenlose Ersteinschätzung