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Datenschutz und die DSGVO – ein relevantes Thema für Content Creator

Medienrecht
26/2/24
4
Min. Lesezeit
Brille
Content Creator transportieren über die sozialen Medien Informationen und sammeln nebenbei personenbezogene Daten. Spätestens an dieser Stelle kommen Content Creator in Kontakt mit der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung der EU, die ein wichtiger rechtlicher Baustein im Influencer-Marketing ist.

Content Creator und die DSGVO

Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union zum Schutz personenbezogener Daten (z. B. Name, Anschrift, IP-Adresse). Im Fokus stehen Verarbeitung, Speicherung, Archivierung, Löschung, Verbreitung, Übermittlung und Vermarktung von Daten. Als identifizierbar gelten Personen darüber hinaus auch durch Abbildungen und deren Metadaten.

Als Content Creator betreibst du Profilseiten auf den Meta-Plattformen oder auf X (ehemals Twitter) und veröffentlichen Content in Video-, Audio-, Bild- oder Textform. Die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind dabei in unterschiedlichen Ausprägungen relevant.

Einwilligungen datenschutzkonform einholen

Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten sammeln und nutzen, müssen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten. Privatpersonen fallen nicht darunter, wenn sie Daten nur im persönlichen oder familiären Rahmen verarbeiten (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Bei weiterführender Nutzung unterliegen auch sie der datenschutzrechtlichen Haftung.

Ein großes Haftungsrisiko bergen beispielsweise Fotos, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind. Durch die Identifizierbarkeit gelten solche Abbildungen ebenfalls als personenbezogene Daten. Die abgebildeten Personen haben ein Recht auf Information, Löschung oder Widerspruch.

Um das Haftungsrisiko zu minimieren, sollten Unternehmer und Content Creator frühzeitig den Rat eines Datenschutzexperten suchen und grundsätzlich diese DSGVO-Regeln beachten:

  • Einwilligung: Content Creator müssen die Einwilligung ihrer Kunden (Follower) einholen, um personenbezogene Daten zu sammeln, zu verarbeiten oder weiterzureichen. Das ist beispielsweise durch eine Checkbox oder ein Opt-in-Formular möglich. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Zahl der Follower bei 100 oder 1.000.000 bewegt.
  • Sicherheit wird großgeschrieben, daher müssen Content Creator Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Daten vor Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen.
  • Transparenz: Wenn Dritte auf die Daten der Follower zugreifen dürfen, haben die Anforderungen der DSGVO oberste Priorität. Alle Follower sind über die Verarbeitung ihrer Daten und deren Zweck zu informieren.

Mustervereinbarung muss nicht wirksam sein

Unternehmer und Content Creator müssen die Einwilligung eines Betroffenen zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten oder seiner Abbildung für kommerzielle und öffentliche Zwecke einholen. Nur, wenn die Einverständniserklärung den rechtlichen Anforderungen entspricht, ist sie rechtswirksam. Daher ist bei der Nutzung von Mustervereinbarungen Vorsicht geboten.

Eine Einwilligung Minderjähriger ist nur gültig, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten oder einer gesetzlich bevollmächtigten Person erteilt wird.

Diese Voraussetzungen muss eine Einwilligung erfüllen:

  • eindeutig: Anlass und Auswirkung der Zustimmung sind klar, es bleiben keine Fragen offen.
  • freiwillig: Die Einwilligung muss ohne Druck oder Zwang erfolgen.
  • informativ: Art und Grund der Datenspeicherung, -nutzung oder -löschung sind bekannt.
  • widerruflich: Jede Einwilligung kann ohne Konsequenzen jederzeit widerrufen werden.
  • schriftlich: Aus Beweisgründen sollte die Zustimmung schriftlich vorliegen.
Die DSGVO ist heute relevanter denn je. Copyright (c) Unsplash - Kevin Ku

Welche Sanktionen sieht die DSGVO vor?

Die Nichteinhaltung der DSGVO kann - je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt - Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen. Weiterhin sind Unterlassungsverfügungen oder die Verhängung von Geldstrafen durch die Aufsichtsbehörde möglich. Bei Wettbewerbsverstößen sollten Content Creator und Unternehmen mit Abmahnungen von Konkurrenten und Schadensersatzansprüchen rechnen.

Ohne DSGVO und Kennzeichnung kein Gewinnspiel

Du bist Content Creator und willst deine Reichweite vergrößern? Was bietet sich da mehr an, als neue Follower mit attraktiven Sach- oder Geldpreisen zu locken.

Im Gegensatz zu Glücksspielen dürfen Gewinnspiele von jedermann veranstaltet werden und erfordern keinen Geldeinsatz. Sie machen keine behördliche Anmeldung oder Genehmigung notwendig, müssen jedoch transparent und fair ausgestaltet sein. Wer hier Fehler begeht oder gar ein Fake-Gewinnspiel organisiert, dem drohen Abmahnungen, Bußgelder und Klagen.  

Gewinnspiele sind ein attraktives Marketinginstrument. Copyright (c) Pexels - Pixabay

Für personenbezogene Daten, die im Rahmen des Gewinnspiels verarbeitet werden, gilt ebenfalls die DSGVO. Besonders geprüft werden sollte, ob darunter Daten von Personen unter 16 Jahren sind. Vor jeglicher Aktivität ist hier die Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

Wichtig bei einem Gewinnspiel ist auch die Kennzeichnungspflicht, wenn die Preise von Sponsoren stammen. Darüber hinaus solltest du die Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes berücksichtigen. Nicht jugendfreie Produkte dürfen nicht im Gewinnerwarenkorb landen.

Der Ablauf, die ausgelobten Preise und die Auswahl der Gewinner müssen in den veröffentlichten Teilnahmebedingungen detailliert beschrieben und jederzeit kontrollierbar sein. Die Unterlagen inklusive der Ergebnisse solltest du vollständig archivieren.  

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