Unwirksame Coachingverträge
Coachingverträge: Geld zurück mit Anwalt
Hat Ihr Coaching die versprochenen Ergebnisse nicht geliefert? Dann gibt es gute Nachrichten: Viele Coaching-Verträge sind rechtlich unwirksam oder angreifbar. In diesen Fällen kann die gezahlte Vergütung häufig zurückgefordert werden.


Die Fakten zu Coaching-Verträgen
Viele Coaches erbringen nicht die vereinbarte Leistung. Doch es gibt gute Nachrichten: Viele Coaching-Verträge verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben. In solchen Fällen können Betroffene bereits gezahlte Beträge zurückerhalten.
Coaches fehlt oft die nötige Zulassung
Für viele Online-Coachings ist eine gesetzliche Zulassung erforderlich. Diese liegt jedoch in den meisten Fällen nicht vor. In einem solchen Fall ist der Vertrag unwirksam und eine bereits gezahlte Vergütung kann zurückgefordert werden.
Widerruf bei fehlender Belehrung über ein Jahr möglich
Wenn Sie als Verbraucher einen Coaching-Vertrag abgeschlossen haben, ohne ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden zu sein, bleibt der Vertrag über ein Jahr und 14 Tage widerrufbar. Ein wirksamer Widerruf führt zur Rückzahlung der geleisteten Vergütung und bestehende Zahlungspflichten entfallen.
BGH stärkt Rechtsposition von Coaching-Teilnehmern
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass viele Coaching-Verträge unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen können. Liegt in dem Fall keine gesetzlich erforderliche Zulassung vor, sind entsprechende Verträge nichtig.
Gerichte ordnen regelmäßig Rückzahlungen an
Immer mehr Gerichte sprechen Teilnehmern die Rückerstattung gezahlter Coaching-Honorare zu oder befreien sie von offenen Raten. Viele Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, zeigen aber eine klare Tendenz in der Rechtsprechung.






