Amtsgericht Albstadt: CopeCart und Coach Marko Slusarek zur Rückzahlung von 3.899 € verurteilt
Wer bei CopeCart abgewickelte Online-Coachings bucht, geht oft davon aus, an ein seriöses Angebot geraten zu sein. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Albstadt zeigt: Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, kann der gesamte Vertrag nichtig sein, mit der Folge, dass Betroffene ihr komplettes Honorar zurückverlangen können. Im aktuellen Fall musste CopeCart einer Kundin fast 4.000 € erstatten.
Gericht: Amtsgericht Albstadt
Aktenzeichen: 1 C 125/25
Datum: 16.07.2026
Prozessbevollmächtigte der Klägerin: Rechtsanwälte Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln