CopeCart-Coaching-Vertrag mit Manuela Bieder nichtig – Kundin erhält 595 Euro zurück und muss keine weiteren 2.380 Euro zahlen
Zum einen hob das Landgericht Lübeck als Berufungsgericht ein klageabweisendes Urteil des Amtsgerichts Ahrensburg vollständig auf. Zum anderen ging es nicht nur um die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge, sondern auch um die gerichtliche Feststellung, dass eine noch offene Restforderung von 2.380 Euro gar nicht erst besteht. Landgericht Lübeck, Urteil vom 10.09.2026 – Az. 14 S 26/25 (Berufungsinstanz; Vorinstanz: AG Ahrensburg, Az. 42 C 324/24)