Abgasskandal
Jetzt beauftragen und Schadensersatz fordern
Schadensersatz im Abgasskandal weiterhin möglich
Der Bundesgerichtshof hat nach langer Wartezeit drei Grundsatzurteile im Abgasskandal gesprochen (Urteile vom 26. Juni 2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22). Diese bringen gute Neuigkeiten für alle betroffenen Autokäufer. Das Gericht entschied zu Lasten von VW, Audi und Mercedes, dass Käufern eines manipulierten Fahrzeugs bis zu 15% des Kaufpreises als Schadensersatz zustehen. Dies begründet der BGH mit der drohenden Betriebsuntersagung, die die Verfügbarkeit des Fahrzeuges in Frage stellt. Allen Betroffenen steht damit auch weiterhin der Weg zu einem Schadensersatz offen. Beauftragen Sie jetzt einen Anwalt mit der Geltendmachung.