Abfindung in Höhe von 135.000,00 € brutto
Arbeitsgericht Bamberg, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Bamberg konnte für unseren Mandanten ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zu einem vereinbarten Termin.
Die Beklagte verpflichtete sich, an unseren Mandanten eine Abfindung in Höhe von 135.000,00 € brutto zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen. Zudem wurde unser Mandant unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt, durfte den Dienstwagen weiterhin privat nutzen und erhielt ein qualifiziertes Zeugnis mit guter Leistungs- und Führungsbewertung.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass über das Ausscheiden nur im besten gegenseitigen Einvernehmen kommuniziert wird und keine nachteiligen Äußerungen erfolgen. Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Abfindung in Höhe von 153.000,00 € brutto
Arbeitsgericht Köln, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Köln konnte für unsere Mandantin ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete im Zusammenhang mit einer arbeitgeberseitigen Änderungskündigung zu einem vereinbarten Termin.
Der Arbeitgeber verpflichtete sich, an unsere Mandantin eine Abfindung in Höhe von 153.000,00 € brutto zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen. Zudem wurde die Mandantin unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich freigestellt, sämtliche Urlaubsansprüche wurden erfüllt und es wurde ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit sehr guter Leistungs- und Führungsbewertung vereinbart.
Darüber hinaus wurde Stillschweigen über den Vergleich vereinbart. Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Abfindung in Höhe von 75.000,00 € brutto
Arbeitsgericht Köln, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Köln konnte für unsere Mandantin ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zu einem vereinbarten Termin.
Der Arbeitgeber verpflichtete sich, an unsere Mandantin eine Abfindung in Höhe von 75.000,00 € brutto zu zahlen. Zudem wurde die Mandantin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich freigestellt und erhielt ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Leistungs- und Verhaltensbewertung mindestens der Note „gut“.
Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erreicht
Arbeitsgericht Darmstadt, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Darmstadt konnte für unseren Mandanten ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Die Parteien einigten sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die arbeitgeberseitige Kündigung beendet wurde, sondern unverändert fortbesteht.
Zudem verpflichtete sich die Beklagte, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und offene Vergütungsansprüche für Dezember 2025 und Januar 2026 auszuzahlen. Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Vergleich nach Kündigungsschutzverfahren
Arbeitsgericht München, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht München konnte für unsere Mandantin ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer arbeitgeberseitigen Kündigung zu einem vereinbarten Termin.
Der Arbeitgeber zahlte ausstehende Vergütung in Höhe von jeweils 5.500,00 € brutto für zwei Monate und nahm die im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung erhobenen Vorwürfe vollständig zurück. Zudem wurde vereinbart, dass darüber hinaus keine weiteren gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestehen. Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Abfindung in Höhe von 27.000,00 € brutto
Arbeitsgericht Herne, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Herne konnte für unseren Mandanten ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zu einem vereinbarten Termin.
Die Beklagte verpflichtete sich, an unseren Mandanten eine Abfindung in Höhe von 27.000,00 € brutto zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen. Zudem wurde der Mandant unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt und erhielt ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Leistungs- und Verhaltensbewertung entsprechend der Note „gut“.
Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Abfindung in Höhe von 8.000,00 € brutto
Arbeitsgericht Köln, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Köln konnte für unsere Mandantin ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zu einem vereinbarten Termin.
Die Beklagte verpflichtete sich, an unsere Mandantin eine Abfindung in Höhe von 8.000,00 € brutto zu zahlen. Zudem wurde die Mandantin unter Fortzahlung der Vergütung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich freigestellt und erhielt ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Leistungs- und Verhaltensbewertung mindestens der Note „gut“.
Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Abfindung in Höhe von 8.800,00 € brutto
Arbeitsgericht Mönchengladbach, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach konnte für unseren Mandanten ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zu einem vereinbarten Termin.
Die Beklagte verpflichtete sich, an unseren Mandanten eine Abfindung in Höhe von 8.800,00 € brutto zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen. Zudem wurde ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis mit einer Leistungs- und Verhaltensbewertung entsprechend der Note „gut“ vereinbart.
Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Versäumnisurteil über 11.450,00 € brutto erstritten
Arbeitsgericht Köln, Versäumnisurteil
Vor dem Arbeitsgericht Köln konnten wir für unsere Mandantin ein Versäumnisurteil gegen den Arbeitgeber erwirken. Nachdem die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß verteidigt hatte, wurde sie durch das Gericht zur Zahlung verurteilt.
Das Arbeitsgericht Köln verurteilte die Beklagte, an unsere Mandantin 11.450,00 € brutto nebst Zinsen zu zahlen. Zudem wurden der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Mit dem Urteil konnte der Zahlungsanspruch unserer Mandantin erfolgreich durchgesetzt werden.
Abfindung in Höhe von 17.500,00 € brutto
Arbeitsgericht Herne, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Herne konnte für unsere Mandantin ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zu einem vereinbarten Termin.
Die Beklagte verpflichtete sich, an unsere Mandantin eine Abfindung in Höhe von 17.500,00 € brutto zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen. Zudem wurde ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Leistungs- und Verhaltensbewertung entsprechend der Note „gut“ vereinbart.
Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Sozialabfindung
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main konnte für unseren Mandanten ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zu einem vereinbarten Termin.
Der Kläger wurde bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der monatlichen Vergütung freigestellt. Zudem wurde vereinbart, dass der Mandant bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Sozialabfindung in Höhe der ersparten Bruttovergütung bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt erhält.
Darüber hinaus wurde ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit sehr guter Leistungs- und Verhaltensbewertung vereinbart. Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.

