Abfindung in Höhe von 135.000,00 € brutto
Arbeitsgericht Bamberg, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Bamberg konnte für unseren Mandanten ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zu einem vereinbarten Termin.
Die Beklagte verpflichtete sich, an unseren Mandanten eine Abfindung in Höhe von 135.000,00 € brutto zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen. Zudem wurde unser Mandant unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt, durfte den Dienstwagen weiterhin privat nutzen und erhielt ein qualifiziertes Zeugnis mit guter Leistungs- und Führungsbewertung.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass über das Ausscheiden nur im besten gegenseitigen Einvernehmen kommuniziert wird und keine nachteiligen Äußerungen erfolgen. Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.
Abfindung in Höhe von 153.000,00 € brutto
Arbeitsgericht Köln, gerichtlicher Vergleich
Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Köln konnte für unsere Mandantin ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden. Das Arbeitsverhältnis endete im Zusammenhang mit einer arbeitgeberseitigen Änderungskündigung zu einem vereinbarten Termin.
Der Arbeitgeber verpflichtete sich, an unsere Mandantin eine Abfindung in Höhe von 153.000,00 € brutto zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen. Zudem wurde die Mandantin unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich freigestellt, sämtliche Urlaubsansprüche wurden erfüllt und es wurde ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit sehr guter Leistungs- und Führungsbewertung vereinbart.
Darüber hinaus wurde Stillschweigen über den Vergleich vereinbart. Mit Abschluss des Vergleichs wurde der Rechtsstreit vollständig erledigt.

