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Urteilsübersicht
DN Consulting - Befreiung von der Zahlung des Coaching-Honorars in Höhe von 3.570,00 Euro
AG Böblingen, Urteil vom 09.10.2024, Az.: 4 C 433/24

Das Amtsgericht Böblingen hat am 9. Oktober 2024 entschieden, dass der Online-Coaching-Vertrag unseres Mandanten mit der DN Consulting GmbH im Rahmen des Programms „ECOMBEAST MENTORING“ nichtig ist. Ausschlaggebend war die fehlende Zulassung gemäß § 12 FernUSG, dessen Vorschriften auch auf Unternehmer Anwendung finden. Dadurch wurde unser Mandant von der Zahlung des gesamten Coaching-Honorars in Höhe von 3.570,00 Euro befreit. Darüber hinaus muss die Gegenseite sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Volltext: Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 09.10.2024

CopeCart - Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 3.568,81 Euro
AG München, Urteil vom 02.10.2024, Az.: 242 C 14872/24

Das Amtsgericht München hat die CopeCart GmbH mit Urteil vom 2. Oktober 2024 dazu verurteilt, unserem Mandanten das Coaching-Honorar in Höhe von 3.568,81 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Der Coaching-Vertrag wurde für nichtig erklärt, da der Anbieter keine Zulassung gemäß § 12 FernUSG besaß. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Volltext: Amtsgericht München, Urteil vom 02.10.2024

NV Business Consulting GmbH - Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 4.750,00 Euro
LG Paderborn, Anerkenntnisurteil vom 06.08.2024, Az.: 3 O 196/24

Das Landgericht Paderborn hat die NV Business Consulting GmbH mit Anerkenntnisurteil vom 06. August 2024 dazu verurteilt, unserem Mandanten das Coaching-Honorar in Höhe von 4.750,00 Euro nebst Zinsen zurückzuerstatten. Die Kosten des Rechtsstreits musste die Beklagte tragen. Das Urteil ist rechtskräftig und der Betrag wurde bereits an unseren Mandanten ausgezahlt.

Zum Volltext: Landgericht Paderborn, Anerkenntnisurteil vom 06.08.2024

CopeCart - Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 8.500,00 Euro
LG Münster, Versäumnisurteil vom 21.05.2024, Az.: 014 O 136/24

Das Landgericht Münster hat die CopeCart GmbH mit Versäumnisurteil vom 21. Mai 2024 dazu verurteilt, unserem Mandanten das Coaching-Honorar in Höhe von 8.500,00 Euro nebst Zinsen zurückzuerstatten. Die Kosten des Rechtsstreits musste die Beklagte tragen. Das Urteil ist rechtskräftig und der Betrag wurde bereits an unseren Mandanten ausgezahlt.

Zum Volltext: Landgericht Münster, Versäumnisurteil vom 21.05.2024

CopeCart - Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 8.054,10 Euro
LG Frankenthal (Pfalz), Versäumnisurteil vom 15.05.2024, Az.: 6 O 77/24

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat die CopeCart GmbH mit Versäumnisurteil vom 15. Mai 2024 dazu verurteilt, unserem Mandanten das Coaching-Honorar in Höhe von 8.054,10 Euro nebst Zinsen zurückzuerstatten. Die Kosten des Rechtsstreits musste die Beklagte tragen. Das Urteil ist rechtskräftig und der Betrag wurde bereits an unseren Mandanten ausgezahlt.

Zum Volltext: Landgericht Frankenthal, Versäumnisurteil vom 15.05.2024

CopeCart - Coachingvertrag wegen fehlender Zulassung des Coaches nichtig und Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 948,00 Euro
LG Verden, Urteil vom 29.02.2024, Az.: 8 O 257/233

Das Landgericht Verden hat am 29. Februar 2024 die CopeCart GmbH dazu verurteilt, unserem Mandanten das Coaching-Honorar in Höhe von 948,00 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten. Der Coachingvertrag wurde als nichtig erklärt, da die Beklagte gemäß § 12 FernUSG nicht über die erforderliche Zulassung für Fernlehrgänge verfügt. Somit besteht kein Rechtsgrund für die geleistete Zahlung an die Beklagte. Die Gerichtskosten wurden der Beklagten auferlegt.

Zum Volltext: Landgericht Verden, Urteil vom 29.02.2024

CDS-best-trends.de UG - Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 2.000,00 Euro
AG Duisburg, Versäumnisurteil vom 26.01.2024, Az.: 514 C 2242/23

Das Amtsgericht Duisburg hat am 26. Januar 2024 ein Versäumnisurteil gefällt. Demnach wurde die CDS-best-trends.de UG verpflichtet, unserer Mandantin das Coaching-Honorar in Höhe von 2.000,00 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten. Die Gerichtskosten wurden der Beklagten auferlegt. Die Einspruchsfrist ist mittlerweile verstrichen, wodurch das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Zum Volltext: Amtsgericht Duisburg, Versäumnisurteil vom 26.01.2024

Digistore24 - Storno des Coaching-Honorars i.H.v. 3.616,00 Euro
Außergerichtlicher Vergleich vom 28.11.2023

Die Digistore24 GmbH hat im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zugestimmt, einen Betrag in Höhe von 3.616,00 Euro des Coaching-Honorars zu erlassen. Im Gegenzug hat sich unser Mandant bereit erklärt, auf die Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung von 680,00 Euro an den Coaching-Anbieter zu verzichten. Die Vertragsbeziehung wurde umgehend beendet und unser Mandant ist nun von sämtlichen weiteren Forderungen befreit.

Zum Volltext: Außergerichtlicher Vergleich vom 28.11.2023

CopeCart - Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 2.900,00 Euro
Außergerichtlicher Vergleich vom 23.11.2023

Die CopeCart GmbH hat aufgrund unseres außergerichtlichen Schreibens unserem Mandanten das bereits gezahlte Coaching-Honorar in Höhe von 2.900,00 Euro zurückerstattet. Darüber hinaus wurde unser Mandant aus dem Vertrag entlassen und von jeglichen weiteren Forderungen befreit.

Zum Volltext: Rückerstattung vom 23.11.2023

CopeCart - Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 3.570,00 Euro
AG Tostedt, Versäumnisurteil vom 07.11.2023, Az.: 3 C 148/23

Das Amtsgericht Tostedt hat die CopeCart GmbH mit Versäumnisurteil vom 07. November 2023 dazu verurteilt, unserem Mandanten das Coaching-Honorar in Höhe von 3.570,00 Euro nebst Zinsen zurückzuerstatten. Die Kosten des Rechtsstreits musste die Beklagte tragen.

Zum Volltext: Amtsgericht Tostedt, Versäumnisurteil vom 07.11.2023

Storno des Coaching-Honorars i.H.v. 13.800,00 Euro
AG München, Gerichtlicher Vergleich vom 10.10.2023

Vor dem Amtsgericht München wurde ein gerichtlicher Vergleich zugunsten unseres Mandanten geschlossen. Im Rahmen dieses Vergleichs hat der Coaching-Anbieter zugestimmt, einen Betrag in Höhe von fast 13.800,00 Euro des Coaching-Honorars zu erlassen. Unser Mandant ist lediglich zur Zahlung von 1.190,00 Euro an den Coaching-Anbieter verpflichtet und wird von sämtlichen weiteren Forderungen befreit.

Zum Volltext: Amtsgericht München, Gerichtlicher Vergleich vom 10.10.2023

CopeCart - Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 1.500,00 Euro und Entlassung aus dem Vertrag
Außergerichtlicher Vergleich vom 19.09.2023

Die CopeCart GmbH hat sich in einem außergerichtlichen Vergleich dazu verpflichtet, unserer Mandantin das bereits gezahlte Coaching-Honorar in Höhe von 1.500,00 Euro zurückzuerstatten. Darüber hinaus wurde unsere Mandantin aus dem Vertrag entlassen und von jeglichen weiteren Forderungen befreit.

Zum Volltext: Außergerichtlicher Vergleich vom 19.09.2023

Coachingvertrag wegen fehlender Zulassung des Coaches unwirksam
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 01.03.2023, Az.: 3 U 85/22
Zum Volltext: Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 01.03.2023


Coachingvertrag wegen fehlender Zulassung des Coaches unwirksam
Landgericht Hannover, Urteil vom 20.02.2023, Az.: 13 S 23/22
Zum Volltext: Landgericht Hannover, Urteil vom 20.02.2023

Coachingvertrag wegen fehlender Zulassung des Coaches unwirksam
Landgericht Leipzig, Urteil vom 01.02.2023, Az.: 05 O 1598/22
Zum Volltext: Landgericht Leipzig, Urteil vom 01.02.2023

Coachingvertrag wegen Sittenwidrigkeit und Wucher unwirksam
Landgericht
Zum Volltext: LG Stade, Urt. vom 18.08.22
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