Gibt es eine Höchsttemperatur am Arbeitsplatz?
Für Arbeitsplätze in Innenräumen gelten arbeitsschutzrechtliche Vorgaben. Entscheidend ist dabei nicht die Außentemperatur, sondern die tatsächliche Temperatur am Arbeitsplatz. Bis zu einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius bestehen in der Regel keine besonderen Anforderungen. Steigt die Temperatur darüber hinaus, muss der Arbeitgeber prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, um die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Sonnenschutz an Fenstern
- zusätzliche Lüftungsmöglichkeiten
- Bereitstellung von Getränken
- flexible Arbeitszeiten
- organisatorische Entlastungen
Je höher die Temperaturen werden, desto größer werden die Anforderungen an den Arbeitsschutz.
Was gilt bei Temperaturen über 30 Grad?
Ab einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad Celsius reicht es nicht mehr aus, die Situation lediglich zu beobachten. Arbeitgeber müssen dann geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und kann sich je nach Tätigkeit unterscheiden.
Möglich sind beispielsweise:
- frühere Arbeitszeiten
- zusätzliche Pausen
- Ventilatoren oder Klimatisierung
- Lockerung von Bekleidungsregeln
- Verlagerung besonders belastender Tätigkeiten
Ziel ist es, gesundheitliche Risiken möglichst zu vermeiden.
Wann ist ein Arbeitsplatz zu heiß?
Besonders kritisch wird die Situation bei Raumtemperaturen von mehr als 35 Grad Celsius. Ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten Arbeitsräume dann grundsätzlich nicht mehr als geeignete Arbeitsplätze. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen prüfen, ob technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen ausreichen oder ob die Tätigkeit vorübergehend anders organisiert werden muss. Ein automatischer Anspruch auf Arbeitsbefreiung entsteht jedoch auch dann nicht.
Welche Regeln gelten für Arbeiten im Freien?
Wer auf Baustellen, im Garten- und Landschaftsbau oder im Außendienst arbeitet, ist häufig noch stärker von Hitze betroffen. Für Tätigkeiten unter freiem Himmel gibt es keine feste Temperaturgrenze. Stattdessen kommt es auf die tatsächliche Belastung an.
Berücksichtigt werden unter anderem:
- direkte Sonneneinstrahlung
- körperliche Anstrengung
- Luftfeuchtigkeit
- Dauer der Tätigkeit
- erforderliche Schutzkleidung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefahren zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?
Je nach Tätigkeit können unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein.
In Betracht kommen beispielsweise:
- Verlagerung der Arbeit in kühlere Tageszeiten
- zusätzliche Trinkpausen
- schattige Aufenthaltsbereiche
- Wechsel besonders belastender Tätigkeiten
- Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln
- ausreichende Wasserversorgung
Welche Maßnahmen notwendig sind, hängt stets von den konkreten Arbeitsbedingungen ab.
Darf man bei großer Hitze einfach nach Hause gehen?
Nein. Auch bei sehr hohen Temperaturen dürfen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz grundsätzlich nicht eigenmächtig verlassen. Wer ohne Zustimmung die Arbeit einstellt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Wer sich durch die Hitze gesundheitlich gefährdet sieht, sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und auf die konkreten Umstände hinweisen. Besteht ein Betriebsrat, kann auch dieser Ansprechpartner sein.
Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten
Ein gesetzliches Hitzefrei gibt es im Arbeitsrecht nicht. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte jedoch nicht schutzlos hohen Temperaturen aussetzen. Mit steigender Hitze wachsen auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Werden notwendige Schutzmaßnahmen nicht getroffen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Arbeitnehmer sollten ihre Situation deshalb nicht vorschnell hinnehmen, sondern prüfen lassen, welche Rechte im konkreten Fall bestehen.


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