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Kind krank: Darf ich zuhause bleiben und bekomme ich weiter Geld?

Arbeitsrecht
17/4/26
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Min. Lesezeit
https://pixabay.com/de/photos/thermometer-fieber-temperatur-krank-5185847/
Wenn Ihr Kind krank ist, dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeit fernbleiben. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung und erhalten stattdessen Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Ob Sie weiterhin Gehalt bekommen oder welche Tage Ihnen zustehen, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist: Sie müssen Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wann Sie der Arbeit fernbleiben dürfen

Erkrankt ein Kind, ist eine Betreuung häufig unvermeidbar. Arbeitnehmer dürfen in solchen Fällen zuhause bleiben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Voraussetzung ist insbesondere, dass ein Arzt die Erkrankung bestätigt und keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Das betrifft vor allem jüngere Kinder, die nicht sich selbst überlassen werden können.

Entscheidend ist außerdem, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Erfolgt die Mitteilung zu spät, kann das arbeitsrechtliche Probleme verursachen.

Bekommen Sie weiterhin Ihr Gehalt?

Ob Sie während der Betreuung Ihres kranken Kindes weiter bezahlt werden, ist eine der häufigsten Fragen. Die Antwort fällt unterschiedlich aus.

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht nur in Ausnahmefällen. Zwar sieht das Gesetz grundsätzlich eine kurzfristige bezahlte Freistellung vor, diese Regelung ist jedoch in vielen Arbeitsverträgen ausgeschlossen.

In der Praxis erhalten die meisten Eltern daher kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern eine Leistung der Krankenkasse.

Wann Sie Kinderkrankengeld erhalten

Können Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht arbeiten, springt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung ein.

Das Kinderkrankengeld beträgt in vielen Fällen etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch höher ausfallen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie und Ihr Kind gesetzlich versichert sind und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Außerdem darf keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen.

Wie viele Tage stehen Ihnen zu?

Die Anzahl der Tage, an denen Sie zuhause bleiben dürfen, ist gesetzlich begrenzt.

Für das Jahr 2026 gilt:

  • Pro Elternteil stehen in der Regel bis zu 15 Arbeitstage pro Kind zur Verfügung
  • Bei mehreren Kindern maximal 35 Tage pro Elternteil
  • Für Alleinerziehende bis zu 30 Tage pro Kind
  • Maximal 70 Tage insgesamt bei mehreren Kindern

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Eltern ausreichend Zeit für die Betreuung haben, ohne unbegrenzt aus dem Arbeitsverhältnis auszufallen.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Damit Sie Kinderkrankengeld erhalten und der Arbeit fernbleiben dürfen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind ist krank und ärztlich untersucht
  • Sie können die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen
  • Ihr Kind ist in der Regel unter 12 Jahre alt
  • Sie und Ihr Kind sind gesetzlich krankenversichert

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Freistellung und finanzielle Unterstützung.

Was für das Arbeitsverhältnis gilt

Auch wenn nicht immer ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, darf der Arbeitgeber die Freistellung nicht einfach verweigern.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, müssen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihr krankes Kind zu betreuen. Gleichzeitig gilt: Eine frühzeitige und klare Kommunikation ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden.

Fazit: Rechte kennen und frühzeitig handeln

Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie nicht zwischen Arbeit und Betreuung entscheiden. Das Gesetz gibt Ihnen klare Ansprüche auf Freistellung und finanzielle Unterstützung.

Entscheidend ist, dass Sie die Voraussetzungen kennen, Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren und die erforderlichen Nachweise vorlegen. So lassen sich unnötige Probleme vermeiden.

Unterstützung im Arbeitsrecht

Wenn es im Zusammenhang mit der Betreuung Ihres kranken Kindes zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommt, unterstützen wir Sie gerne.

Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Ansprüche bestehen und wie Sie diese durchsetzen können.

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