Wann gilt man als schwerbehindert?
Von einer Schwerbehinderung spricht das Gesetz grundsätzlich bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Der Grad der Behinderung wird von der zuständigen Behörde festgestellt und in einem entsprechenden Bescheid dokumentiert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung kann insbesondere beim Kündigungsschutz erhebliche Vorteile bieten.
Welche Vorteile haben schwerbehinderte Arbeitnehmer?
Schwerbehinderte Beschäftigte profitieren von verschiedenen gesetzlichen Schutzrechten.
Dazu gehören insbesondere:
- besonderer Kündigungsschutz
- zusätzlicher Urlaubsanspruch
- Schutz vor Benachteiligungen
- besondere Unterstützungs- und Fördermaßnahmen
- Hilfen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes
Ziel dieser Regelungen ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und Nachteile aufgrund einer Behinderung auszugleichen.
Gibt es zusätzlichen Urlaub?
Ja. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Arbeiten Beschäftigte an weniger oder mehr Tagen pro Woche, wird der Zusatzurlaub entsprechend angepasst. Der zusätzliche Urlaub besteht unabhängig vom regulären gesetzlichen Mindesturlaub und eventuell gewährtem Mehrurlaub.
Können schwerbehinderte Arbeitnehmer gekündigt werden?
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer unkündbar seien. Das stimmt nicht. Auch schwerbehinderte Beschäftigte können grundsätzlich gekündigt werden. Allerdings gelten hierfür besondere Voraussetzungen. Vor Ausspruch einer Kündigung muss regelmäßig die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes eingeholt werden. Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung häufig unwirksam. Dadurch genießen schwerbehinderte Arbeitnehmer einen deutlich stärkeren Schutz als andere Beschäftigte.
Muss der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung wissen?
Nicht jede Schwerbehinderung ist für Außenstehende erkennbar. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Schwerbehinderung ungefragt offenzulegen. Spätestens wenn Schutzrechte in Anspruch genommen werden sollen oder eine Kündigung ausgesprochen wurde, kann die Information jedoch rechtlich relevant werden. Insbesondere bei einer Kündigung sollte frühzeitig geprüft werden, welche Fristen einzuhalten sind.
Schutz vor Benachteiligung am Arbeitsplatz
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte wegen einer Behinderung nicht benachteiligen.
Dies betrifft unter anderem:
- Einstellungen
- Beförderungen
- Arbeitsbedingungen
- Fortbildungen
- Kündigungen
Verstöße können Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz auslösen.
Was bedeutet Gleichstellung?
Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Eine Gleichstellung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Behinderung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinträchtigt. Durch die Gleichstellung profitieren Betroffene unter anderem vom besonderen Kündigungsschutz.
Fazit: Schwerbehinderung bringt wichtige Schutzrechte mit sich
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen im Arbeitsrecht zahlreiche besondere Rechte. Dazu gehören zusätzlicher Urlaub, Schutz vor Benachteiligungen und ein verstärkter Kündigungsschutz. Gleichzeitig bedeutet eine Schwerbehinderung nicht, dass eine Kündigung ausgeschlossen wäre. Arbeitgeber müssen jedoch besondere gesetzliche Vorgaben beachten. Wer Fragen zu seinen Rechten hat oder von einer Kündigung betroffen ist, sollte die Situation frühzeitig prüfen lassen. Gerade im Arbeitsrecht können Fristen und formale Anforderungen entscheidend sein.
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