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Stellungnahme zu den Aussagen der Enpal

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27/6/25
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https://pixabay.com/de/photos/photovoltaik-photovoltaikanlage-2138992/
Die Enpal hat am auf ihrem Corporate Blog eine sogenannte „Verbraucherwarnung“ veröffentlicht, in der unter anderem unsere Kanzlei erwähnt wird. Dazu möchten wir wie folgt Stellung nehmen und einige Punkte klarstellen.

1. Aktueller Stand: Erste Gerichtsverfahren werden eingeleitet – noch keine Entscheidungen

Es ist richtig, dass es bislang weder gerichtliche Urteile noch außergerichtliche Erfolge gegen Enpal gibt. Dies schlicht aus dem Grund, dass von unserer Kanzlei noch keine Gerichtsverfahren gegen Enpal geführt worden sind. Unsere Auseinandersetzung mit Enpal befindet sich noch im Anfangsstadium. Dennoch betonen wir, es habe bisher keine gerichtlichen Entscheidungen zugunsten oder zulasten unserer Mandantinnen oder Mandanten in Sachen Enpal gegeben.

Gleichzeitig halten wir nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung ein Vorgehen gegen Enpal, insbesondere im Wege der Minderung oder der Rückabwicklung für erfolgsversprechend. Erste Klagen werden derzeit eingereicht.  

2. Verbraucherschutz statt Pauschalversprechen

Wir geben keine pauschalen Versprechen über mögliche Mietminderungen oder Rückabwicklungen. Unsere Prüfung erfolgt stets individuell – auf Grundlage des konkreten Vertrags und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir informieren transparent darüber, dass eine rechtliche Bewertung der für unsere Mandantinnen und Mandanten in Betracht kommenden Ansprüche nur im Einzelfall möglich ist.

3. Unsere Spezialisierung: Rechtliche Prüfung von PV-Verträgen

Unsere Kanzlei ist auf die Prüfung und rechtliche Bewertung verbraucherbezogener Vertragsmodelle im Bereich Photovoltaik spezialisiert. Wir waren bereits in zahlreichen gerichtlichen Verfahren gegen PV-Anlagen-Hersteller (wie SENEC) oder PV-Anlagen-Händler erfolgreich. Auf dieser Basis prüfen wir auch Enpal-Verträge sorgfältig und fundiert.

4. Transparenz bei Kosten und Risiken

Wir kommunizieren offen und nachvollziehbar, welche Kosten im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen können – auch im Fall einer Niederlage. In geeigneten Fällen vermitteln wir Prozesskostenfinanzierer oder prüfen den Einsatz von Rechtsschutzversicherungen. Unser Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen – nicht, sie in solche zu führen.

5. Unsere Bewertung

Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher rechtssicher über ihre Möglichkeiten informiert und im Streitfall effektiv vertreten werden. Wir stehen zu unserer juristischen Bewertung, dass bestimmte Vertragsmodelle im PV-Bereich – auch die von Enpal – angreifbar sind.

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