Warum ein Anwaltswechsel erforderlich ist
Über das Vermögen der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde beim Amtsgericht Köln ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Zudem hat die zuständige Rechtsanwaltskammer die anwaltliche Zulassung der Gesellschaft widerrufen. Damit kann die Gesellschaft rechtlich keine Mandate mehr bearbeiten oder vor Gericht auftreten. Laufende Verfahren können daher nicht mehr durch die bisherige Kanzlei fortgeführt werden.
In solchen Fällen kann es bei gerichtlichen Verfahren zu einer Unterbrechung nach § 244 ZPO kommen. Während dieser Zeit laufen gerichtliche Fristen grundsätzlich nicht weiter und bereits angesetzte Termine werden regelmäßig aufgehoben. Das Verfahren wird erst fortgesetzt, wenn sich ein neuer Rechtsanwalt beim Gericht bestellt hat.
Für viele Mandanten bedeutet dies, dass ein Anwaltswechsel notwendig ist, damit ihr Verfahren weitergeführt werden kann.
Fortführung der Verfahren durch unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei, die GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, unterstützt derzeit bei der Sichtung und möglichen Fortführung von Verfahren, die bislang von der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut wurden.
Ziel ist es, betroffenen Mandantinnen und Mandanten eine geordnete und rechtssichere Fortführung ihrer Verfahren zu ermöglichen. Hierzu verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über den jeweiligen Verfahrensstand, mögliche Fristen und bereits eingeleitete gerichtliche Schritte. Auf dieser Grundlage kann anschließend entschieden werden, wie das Verfahren sinnvoll weitergeführt werden kann.
Wie es jetzt weitergeht
Betroffene Mandanten werden in der Regel direkt kontaktiert und über die Möglichkeit einer Mandatsübernahme informiert. Im Rahmen dieser Prüfung wird insbesondere betrachtet,
- in welchem Stadium sich das Verfahren befindet,
- ob Fristen oder Gerichtstermine anstehen,
- welche Unterlagen bereits vorliegen und
- ob eine Rechtsschutzversicherung beteiligt ist.
Erst auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, welche weiteren Schritte sinnvoll und notwendig sind.
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Viele Mandanten fragen sich in dieser Situation, ob durch einen notwendigen Anwaltswechsel zusätzliche Kosten entstehen.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Wechsel des Rechtsanwalts nicht vom Mandanten selbst veranlasst wurde, sondern aufgrund äußerer Umstände erforderlich ist – etwa weil eine Kanzlei ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann – übernehmen Rechtsschutzversicherungen häufig auch die dadurch entstehenden Mehrkosten.
Ob und in welchem Umfang dies im konkreten Fall gilt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Im Rahmen einer möglichen Mandatsübernahme kann daher auch geprüft werden, ob eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden kann.
Fragen zu Ihrem Verfahren
Wenn Sie Mandant der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH waren und Informationen zur Fortführung Ihres Verfahrens erhalten haben, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.
Wir prüfen den aktuellen Stand Ihres Verfahrens und erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten für eine weitere rechtliche Vertretung bestehen.





