Folgen Sie uns auch auf Social Media:

Urlaub ohne Genehmigung: Wann eine Kündigung drohen kann

Arbeitsrecht
24/6/26
3
Min. Lesezeit
https://www.pexels.com/de-de/foto/malerischer-blick-auf-den-see-mit-strohsonnenschirm-31430318/
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie Urlaub antreten dürfen, wenn ein Antrag lange unbeantwortet bleibt oder eine Ablehnung als unfair empfunden wird. Genau das kann jedoch zu erheblichen arbeitsrechtlichen Problemen führen. Wer ohne Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit fernbleibt, riskiert im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung. Deshalb sollten Beschäftigte genau wissen, wann Urlaub tatsächlich genommen werden darf und wann nicht.

Urlaub entsteht nicht automatisch durch einen Antrag

Ein Urlaubsantrag allein berechtigt noch nicht dazu, der Arbeit fernzubleiben. Auch wenn Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Erholungsurlaub haben, muss der konkrete Urlaubszeitraum mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Erst wenn der Urlaub genehmigt wurde, entfällt die Arbeitspflicht für den entsprechenden Zeitraum. Solange keine Zustimmung vorliegt, müssen Arbeitnehmer grundsätzlich weiterhin zur Arbeit erscheinen.

Warum eigenmächtiger Urlaub problematisch ist

Wer trotz fehlender Genehmigung zuhause bleibt oder verreist, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aus Sicht des Arbeitsrechts handelt es sich dabei häufig um eine bewusste Arbeitsverweigerung. Arbeitgeber können ein solches Verhalten deshalb zum Anlass für arbeitsrechtliche Maßnahmen nehmen.

Je nach Einzelfall kommen unter anderem in Betracht:

  • Abmahnungen
  • ordentliche Kündigungen
  • fristlose Kündigungen

Welche Konsequenzen drohen, hängt insbesondere von den Umständen des Einzelfalls ab.

Muss der Arbeitgeber vorher abmahnen?

Nicht immer. Bei vielen Pflichtverletzungen ist vor einer Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich. Beim eigenmächtigen Urlaubsantritt sehen die Gerichte dies jedoch häufig anders. Der Grund: Arbeitnehmern muss grundsätzlich bewusst sein, dass sie nicht selbst über ihre Arbeitszeit und ihre Abwesenheit entscheiden dürfen. Wer bewusst ohne Genehmigung fehlt, kann deshalb unter Umständen auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung riskieren. Gerade deshalb sollten Arbeitnehmer vorsichtig sein, wenn ein Urlaubsantrag noch nicht entschieden wurde.

Auch eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung kann Folgen haben

Nicht nur der erstmalige Urlaubsantritt kann problematisch sein. Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen auch dann, wenn Arbeitnehmer nach dem Ende ihres genehmigten Urlaubs nicht rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen:

  • Rückflüge verpasst werden,
  • Reisen eigenmächtig verlängert werden,
  • zusätzliche Urlaubstage ohne Genehmigung genommen werden.

Auch hier kann eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegen.

Was gilt bei Krankheit während des Urlaubs?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sich ihr Urlaub automatisch verlängert, wenn sie währenddessen erkranken. Das ist nicht richtig. Zwar werden nachgewiesene Krankheitstage grundsätzlich nicht auf den Urlaub angerechnet. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Urlaub automatisch länger dauert. Die ausgefallenen Urlaubstage müssen später erneut beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden. Wer nach dem ursprünglich genehmigten Urlaubsende einfach zuhause bleibt, riskiert ebenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Darf man Urlaub nehmen, um einen Verfall zu verhindern?

Auch das ist grundsätzlich keine zulässige Begründung. Selbst wenn Arbeitnehmer befürchten, dass Urlaubstage verfallen könnten, dürfen sie den Urlaub nicht eigenmächtig antreten. Zudem sind Arbeitgeber heute verpflichtet, Beschäftigte rechtzeitig über bestehende Urlaubsansprüche zu informieren und auf einen möglichen Verfall hinzuweisen. Dadurch haben Arbeitnehmer regelmäßig andere Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten

Urlaub darf grundsätzlich erst genommen werden, wenn der Arbeitgeber zugestimmt hat. Weder ein offener Urlaubsantrag noch eine als ungerecht empfundene Ablehnung berechtigen dazu, der Arbeit fernzubleiben. Wer eigenmächtig Urlaub nimmt oder einen genehmigten Urlaub ohne Zustimmung verlängert, riskiert erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Deshalb sollten Konflikte über Urlaubsanträge immer rechtzeitig geklärt werden, bevor eigenständige Entscheidungen getroffen werden.

Unterstützung im Arbeitsrecht

Wenn Ihnen wegen eines Urlaubsstreits eine Abmahnung oder Kündigung droht oder bereits ausgesprochen wurde, unterstützen wir Sie gerne. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, bewerten die rechtliche Situation und erläutern Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sein können.

Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar
Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden? Dann lohnt sich eine Prüfung
Kündigung prüfen lassen
Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar
Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden? Dann lohnt sich eine Prüfung
Kündigung prüfen lassen

Ähnliche Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Stimmen unserer Mandanten

Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

Vertrauen aufgebaut, Probleme gelöst - Unsere Mandanten teilen ihre Erfahrungen mit uns.

Die Kanzlei ist Spitze. Prompte Beratung: professionell und vollkommen erklärend; der Vorgang zur Beitragsreduzierung bei der AXA lief zügig und glatt ab. Preis Leistungsverhältnis der Kanzlei ist super. Ich kann diese Kanzlei absolut empfehlen.
Wolfgang Spoelgen
Google-Bewertung
Bisher kann ich nur postiv von der Kanzlei sprechen. Sind sehr freundlich und hilfsbereit
Karoline Offelmann
Google-Bewertung
Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Stets freundlich und kompetent. Abwicklung per Telefon und/oder Email war problemlos. Ich würde diese Kanzlei wieder wählen. Besten Dank!
Karsten Alex Krause
Google-Bewertung
Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten. Anliegen werden rasch bearbeitet.
Michael Hof
Google-Bewertung
Mit der Beratung zum Tarifwechsel in meiner PKV sehr zufrieden. Beratung und Wechsel haben sich finanziell gelohnt. Alles zügig und wie vorher zugesagt und abgesprochen durchgeführt. Beratungsgebühr wird sich innerhalb 4 Monate amortisieren.
Rene Farmer
Google-Bewertung
Sehr nettes Gespräch und sehr informativ. Vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft! Immer wieder gerne sehr kompetent....
Yvonne Pfaffe
Google-Bewertung
Trotz meiner Angst vor diesem Telefonat wurde ich sehr gut beraten und beruhigt. Fühlte mich wohl und gut aufgehoben. Bin dankbar jetzt Hilfe zu bekommen ohne Angst vor diesem Schritt haben zu müssen in eine Insolvenz zu gehen. Danke dafür.
Diana Lehmann
Google-Bewertung
Absolut fair und super Service! Man wird super beraten, um die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank für euren Support.
Abu Yaser
Google-Bewertung
Bekannt aus
Logo SternTVLogo BILD
Der Ablauf

So können Sie Ihre Anfrage schnell & einfach stellen

Ihr Weg zur Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.

1

Thema wählen & Formular ausfüllen

Sie füllen ganz einfach das mehrstufige Formular aus und lassen uns die Daten zukommen.
Thema oder Abteilung auswählen
2

Kostenloser Erstkontakt

Buchen Sie einen Termin und wir klären alle Fragen zum weiteren Vorgehen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
3

Beauftragung

Sind alle Fragen geklärt, beauftragen Sie uns ganz einfach online – und schon geht’s los!

Jetzt kostenlos Kontakt aufnehmen!