Urlaub entsteht nicht automatisch durch einen Antrag
Ein Urlaubsantrag allein berechtigt noch nicht dazu, der Arbeit fernzubleiben. Auch wenn Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Erholungsurlaub haben, muss der konkrete Urlaubszeitraum mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Erst wenn der Urlaub genehmigt wurde, entfällt die Arbeitspflicht für den entsprechenden Zeitraum. Solange keine Zustimmung vorliegt, müssen Arbeitnehmer grundsätzlich weiterhin zur Arbeit erscheinen.
Warum eigenmächtiger Urlaub problematisch ist
Wer trotz fehlender Genehmigung zuhause bleibt oder verreist, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aus Sicht des Arbeitsrechts handelt es sich dabei häufig um eine bewusste Arbeitsverweigerung. Arbeitgeber können ein solches Verhalten deshalb zum Anlass für arbeitsrechtliche Maßnahmen nehmen.
Je nach Einzelfall kommen unter anderem in Betracht:
- Abmahnungen
- ordentliche Kündigungen
- fristlose Kündigungen
Welche Konsequenzen drohen, hängt insbesondere von den Umständen des Einzelfalls ab.
Muss der Arbeitgeber vorher abmahnen?
Nicht immer. Bei vielen Pflichtverletzungen ist vor einer Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich. Beim eigenmächtigen Urlaubsantritt sehen die Gerichte dies jedoch häufig anders. Der Grund: Arbeitnehmern muss grundsätzlich bewusst sein, dass sie nicht selbst über ihre Arbeitszeit und ihre Abwesenheit entscheiden dürfen. Wer bewusst ohne Genehmigung fehlt, kann deshalb unter Umständen auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung riskieren. Gerade deshalb sollten Arbeitnehmer vorsichtig sein, wenn ein Urlaubsantrag noch nicht entschieden wurde.
Auch eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung kann Folgen haben
Nicht nur der erstmalige Urlaubsantritt kann problematisch sein. Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen auch dann, wenn Arbeitnehmer nach dem Ende ihres genehmigten Urlaubs nicht rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren.
Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen:
- Rückflüge verpasst werden,
- Reisen eigenmächtig verlängert werden,
- zusätzliche Urlaubstage ohne Genehmigung genommen werden.
Auch hier kann eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegen.
Was gilt bei Krankheit während des Urlaubs?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sich ihr Urlaub automatisch verlängert, wenn sie währenddessen erkranken. Das ist nicht richtig. Zwar werden nachgewiesene Krankheitstage grundsätzlich nicht auf den Urlaub angerechnet. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Urlaub automatisch länger dauert. Die ausgefallenen Urlaubstage müssen später erneut beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden. Wer nach dem ursprünglich genehmigten Urlaubsende einfach zuhause bleibt, riskiert ebenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Darf man Urlaub nehmen, um einen Verfall zu verhindern?
Auch das ist grundsätzlich keine zulässige Begründung. Selbst wenn Arbeitnehmer befürchten, dass Urlaubstage verfallen könnten, dürfen sie den Urlaub nicht eigenmächtig antreten. Zudem sind Arbeitgeber heute verpflichtet, Beschäftigte rechtzeitig über bestehende Urlaubsansprüche zu informieren und auf einen möglichen Verfall hinzuweisen. Dadurch haben Arbeitnehmer regelmäßig andere Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten
Urlaub darf grundsätzlich erst genommen werden, wenn der Arbeitgeber zugestimmt hat. Weder ein offener Urlaubsantrag noch eine als ungerecht empfundene Ablehnung berechtigen dazu, der Arbeit fernzubleiben. Wer eigenmächtig Urlaub nimmt oder einen genehmigten Urlaub ohne Zustimmung verlängert, riskiert erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Deshalb sollten Konflikte über Urlaubsanträge immer rechtzeitig geklärt werden, bevor eigenständige Entscheidungen getroffen werden.
Unterstützung im Arbeitsrecht
Wenn Ihnen wegen eines Urlaubsstreits eine Abmahnung oder Kündigung droht oder bereits ausgesprochen wurde, unterstützen wir Sie gerne. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, bewerten die rechtliche Situation und erläutern Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sein können.



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