Folgen Sie uns auch auf Social Media:

Gericht verurteilt Helfenstein Consulting zur Rückzahlung von 4.165 Euro – E-Commerce-Videokurs ist Fernunterricht

Online Coachings
18/6/26
2
Min. Lesezeit
https://www.pexels.com/de-de/foto/geschaftsmann-mann-menschen-frau-23496878/
Über 250 Videos, sechs Module, wöchentliche Calls und ein Abschlusszertifikat - klingt nach einem professionellen Programm. Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck sah das nüchtern: Der Vertrag ist nichtig, Helfenstein Consulting muss 4.165 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gericht: Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck | Aktenzeichen: 42 C 13/26 | Vertreten durch: Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Was unser Mandant gebucht hatte

Unser Mandant schloss im Februar 2022 einen Vertrag mit der Helfenstein Consulting GmbH über den „E-Commerce QUANTUM Videokurs" für 4.165 Euro. Das Programm umfasste Zugang zu einer Onlineplattform mit über 250 Videos, sechs thematische Module unter anderem zu „Rechtliche Grundlagen" und „Shopify-Shop einrichten", Bonusvideos, einen einmaligen 60-minütigen 1:1-Call, drei Monate wöchentliche Gruppen-Calls mit Q&A sowie lebenslänglichen Zugriff auf das Videomaterial. Im Vertrag stand außerdem: Bei korrekter Umsetzung des Videomaterials sei es möglich, 3.000 Euro netto zu erwirtschaften.

Schwerpunkt lag eindeutig auf den Videos

Helfenstein Consulting argumentierte, der Vertrag sei kein Fernunterricht, sondern eine individuelle Beratung und eine Lernerfolgskontrolle habe nicht stattgefunden, da unserem Mandanten keine Aufgaben zugeschickt wurden. Das Gericht folgte dem nicht. Es stellte fest: Schon der Name „E-Commerce QUANTUM Videokurs" macht den Charakter des Angebots deutlich. Inhalt und Ziel des Programms - Kenntnisse vermitteln, um damit Geld zu verdienen - sprechen eindeutig für Fernunterricht. Der einmalige 1:1-Call und die Gruppen-Calls treten quantitativ wie qualitativ hinter dem dauerhaft verfügbaren Videomaterial mit über 250 Videos zurück. Sogar die im Vertrag versprochene Verdienstmöglichkeit bezog sich ausdrücklich auf die Umsetzung des Videomaterials und nicht auf die Calls.

Lernzielkontrolle: Q&A reicht

Zur Frage der Lernerfolgskontrolle war das Gericht klar: Es reicht aus, dass der Lernende im Rahmen der Coaching-Calls Fragen zum gelernten Stoff stellen konnte. Das vertraglich vereinbarte „abschließende Q&A zu allen Themen und Fragen" erfüllt diese Voraussetzung. Dass keine schriftlichen Aufgaben gestellt wurden, ändert daran nichts.

Kein Wertersatz für Helfenstein

Helfenstein Consulting konnte keinen Abzug für bereits erbrachte Leistungen durchsetzen. Es wurden keine Umstände vorgetragen, aus denen sich ein messbarer Vorteil für unseren Mandanten ergeben hätte.

Was dieses Urteil für andere Betroffene bedeutet

Helfenstein Consulting ist kein Einzelfall. Viele E-Commerce- und Business-Coaching-Anbieter strukturieren ihre Programme nach demselben Muster: ein umfangreicher Videokurs als Kern, ergänzt durch Calls und Community-Zugang. Genau dieses Modell fällt nach der aktuellen Rechtsprechung unter das FernUSG und ist ohne staatliche Zulassung nichtig.

Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos und sagen Ihnen, ob eine Rückforderung aussichtsreich ist. Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig und hat bereits zahlreichen Mandant/-innen erfolgreich bei der Rückforderung von Coaching-Kosten geholfen und das auch bei laufenden Raten, Klarna-Finanzierungen oder bereits eingegangenen Mahnbescheiden.

Zahlreiche Coachingverträge sind rechtlich angreifbar
Haben Sie ein Coaching gebucht und war dabei nicht alles einwandfrei? Dann lohnt sich eine Prüfung.
Jetzt Anspruch prüfen
Zahlreiche Coachingverträge sind rechtlich angreifbar
Haben Sie ein Coaching gebucht und war dabei nicht alles einwandfrei? Dann lohnt sich eine Prüfung.
Jetzt Anspruch prüfen

Ähnliche Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Stimmen unserer Mandanten

Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

Vertrauen aufgebaut, Probleme gelöst - Unsere Mandanten teilen ihre Erfahrungen mit uns.

Die Kanzlei ist Spitze. Prompte Beratung: professionell und vollkommen erklärend; der Vorgang zur Beitragsreduzierung bei der AXA lief zügig und glatt ab. Preis Leistungsverhältnis der Kanzlei ist super. Ich kann diese Kanzlei absolut empfehlen.
Wolfgang Spoelgen
Google-Bewertung
Bisher kann ich nur postiv von der Kanzlei sprechen. Sind sehr freundlich und hilfsbereit
Karoline Offelmann
Google-Bewertung
Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Stets freundlich und kompetent. Abwicklung per Telefon und/oder Email war problemlos. Ich würde diese Kanzlei wieder wählen. Besten Dank!
Karsten Alex Krause
Google-Bewertung
Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten. Anliegen werden rasch bearbeitet.
Michael Hof
Google-Bewertung
Mit der Beratung zum Tarifwechsel in meiner PKV sehr zufrieden. Beratung und Wechsel haben sich finanziell gelohnt. Alles zügig und wie vorher zugesagt und abgesprochen durchgeführt. Beratungsgebühr wird sich innerhalb 4 Monate amortisieren.
Rene Farmer
Google-Bewertung
Sehr nettes Gespräch und sehr informativ. Vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft! Immer wieder gerne sehr kompetent....
Yvonne Pfaffe
Google-Bewertung
Trotz meiner Angst vor diesem Telefonat wurde ich sehr gut beraten und beruhigt. Fühlte mich wohl und gut aufgehoben. Bin dankbar jetzt Hilfe zu bekommen ohne Angst vor diesem Schritt haben zu müssen in eine Insolvenz zu gehen. Danke dafür.
Diana Lehmann
Google-Bewertung
Absolut fair und super Service! Man wird super beraten, um die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank für euren Support.
Abu Yaser
Google-Bewertung
Bekannt aus
Logo SternTVLogo BILD
Der Ablauf

So können Sie Ihre Anfrage schnell & einfach stellen

Ihr Weg zur Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.

1

Thema wählen & Formular ausfüllen

Sie füllen ganz einfach das mehrstufige Formular aus und lassen uns die Daten zukommen.
Thema oder Abteilung auswählen
2

Kostenloser Erstkontakt

Buchen Sie einen Termin und wir klären alle Fragen zum weiteren Vorgehen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
3

Beauftragung

Sind alle Fragen geklärt, beauftragen Sie uns ganz einfach online – und schon geht’s los!

Jetzt kostenlos Kontakt aufnehmen!