Coaching-Vertrag „Magnetic Words Magic“ für nichtig erklärt: Amtsgericht Oranienburg verurteilt Anbieterin Carola Hesse zur Rückzahlung von 4.760 Euro
Wer ein Online-Coaching bucht und später feststellt, dass der Anbieter keine staatliche Zulassung für Fernunterricht besitzt, kann sein Honorar oft vollständig zurückverlangen, selbst wenn das Programm bereits teilweise genutzt wurde. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Oranienburg. Die Beklagte, Carola Hesse, musste ihrer ehemaligen Kundin 4.760 Euro zuzüglich Anwaltskosten zurückzahlen, weil ihr Coaching-Programm „Magnetic Words Magic“ dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterfiel, ohne dass die erforderliche Zulassung vorlag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.