Folgen Sie uns auch auf Social Media:

salesHAX Consulting scheitert mit Widerklage – Verkaufscoaching nichtig, Mandant muss nichts zahlen

Online Coachings
16/7/26
2
Min. Lesezeit
https://www.pexels.com/de-de/foto/menschen-buro-manner-frauen-7793999/
salesHAX Consulting wollte noch ausstehende Raten einklagen und verlor. Das Landgericht Berlin II hat nicht nur die Widerklage abgewiesen, sondern auch die bereits gezahlten 3.000 Euro zugesprochen. Der zugrundeliegende Vertrag über ein Verkaufscoaching ist nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gericht: Landgericht Berlin II | Aktenzeichen: 35 O 185/25 | Vertreten durch: Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Das Coaching und die Umsatzgarantie

Unser Mandant schloss im Mai 2025 einen Coaching-Vertrag mit der salesHAX Consulting GmbH für insgesamt 9.000 Euro ab. Das Programm umfasste Zugang zu einer Lernplattform mit vorproduzierten Videos, eine Messenger-Gruppe, 1:1-Video-Calls mit einem Coach, regelmäßige aufgezeichnete Gruppen-Videokonferenzen sowie die Teilnahme an einem Bootcamp in Hamburg. Außerdem war eine Umsatzgarantie von 18.000 Euro vereinbart. Unser Mandant zahlte zunächst 3.000 Euro und den Rest verweigerte er.

salesHAX klagte auf Zahlung der ausstehenden 7.140 Euro und beantragte zusätzlich die Erstattung außergerichtlicher Kosten. Unser Mandant klagte seinerseits auf Rückzahlung der bereits geleisteten 3.000 Euro und auf Feststellung, keine weiteren Zahlungen zu schulden.

„Wir schulen dich im Verkauf" und dann: „Wir schulen nicht"

salesHAX behauptete, der Schwerpunkt des Angebots liege auf individueller Beratung, nicht auf Wissensvermittlung. Ziel sei Kundengewinnung und Umsatzsteigerung - keine Lernzielkontrolle, kein Abschluss.

Das Gericht ließ das nicht gelten und verwies dabei auf einen bemerkenswerten Widerspruch: Auf der Website von salesHAX warb das Unternehmen mit dem Satz „Wir schulen dich im Verkauf". Im Prozess behauptete dieselbe Beklagte schriftlich, Ziel sei es gerade nicht, Kunden zu „schulen". Das Gericht sprach von einem „terminologisch widersprüchlichen Verhalten" und wertete die Website-Aussagen als maßgeblich für die Vertragsauslegung. Auch die Begriffe „Lektionen", „Bootcamp" und „Workshop" auf der Website deuteten eindeutig auf Wissensvermittlung hin.

Aufgezeichnete Calls zählen wieder nicht als Live-Unterricht

salesHAX legte dar, das Programm bestehe zu 80 % aus synchronen Inhalten - darunter ein Bootcamp von 50 Stunden, 1:1-Calls von 22,75 Stunden und Gruppen-Live-Calls von 13 Stunden. Das Gericht differenzierte: Die wöchentlichen Online-Meetings wurden aufgezeichnet und standen jederzeit abrufbar zur Verfügung. Nach gefestigter BGH-Rechtsprechung gelten aufgezeichnete Calls als asynchroner Unterricht. Zusammen mit den Videos, dem Mitgliederbereich und dem WhatsApp-Support überwogen damit die asynchronen Inhalte. Das Bootcamp, das gar nicht zustande kam, blieb bei der Bewertung außen vor.

Umsatzgarantie und FernUSG vertragen sich nicht

Das Gericht wies zudem auf einen weiteren Widerspruch hin: salesHAX versprach eine konkrete Umsatzsteigerung auf 18.000 Euro und schloss in den AGB aber gleichzeitig jeden wirtschaftlichen Erfolg als vertraglich geschuldetes Ergebnis aus. Auch dieser Widerspruch in den Vertragsbedingungen fiel zu Lasten von salesHAX aus.

Widerklage vollständig abgewiesen

Da der Vertrag nichtig ist, konnte salesHAX weder die ausstehenden Raten einklagen noch außergerichtliche Kosten geltend machen. Die Widerklage wurde vollständig abgewiesen. Unser Mandant erhält die bereits gezahlten 3.000 Euro zurück und schuldet keinen weiteren Cent.

Was das für andere Betroffene bedeutet

Dieses Urteil ist besonders relevant für alle, die ein Coaching noch nicht vollständig bezahlt haben. Wer bei einer Zahlungsaufforderung oder Klage des Anbieters sitzt, muss nicht zahlen, wenn der Vertrag nichtig ist. Und: Werbung auf der Website des Anbieters kann gegen ihn verwendet werden, wenn sie im Widerspruch zu seinen prozessualen Behauptungen steht.

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung, einen Mahnbescheid oder eine Klage für ein Coaching erhalten haben, prüfen wir Ihren Fall kostenlos. Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig und verteidigt Mandant/-innen erfolgreich gegen Zahlungsansprüche aus nichtigen Coaching-Verträgen und fordert bereits gezahlte Beträge zurück.

Zahlreiche Coachingverträge sind rechtlich angreifbar
Haben Sie ein Coaching gebucht und war dabei nicht alles einwandfrei? Dann lohnt sich eine Prüfung.
Jetzt Anspruch prüfen
Zahlreiche Coachingverträge sind rechtlich angreifbar
Haben Sie ein Coaching gebucht und war dabei nicht alles einwandfrei? Dann lohnt sich eine Prüfung.
Jetzt Anspruch prüfen
In diesem Artikel

Ähnliche Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Stimmen unserer Mandanten

Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

Vertrauen aufgebaut, Probleme gelöst - Unsere Mandanten teilen ihre Erfahrungen mit uns.

Die Kanzlei ist Spitze. Prompte Beratung: professionell und vollkommen erklärend; der Vorgang zur Beitragsreduzierung bei der AXA lief zügig und glatt ab. Preis Leistungsverhältnis der Kanzlei ist super. Ich kann diese Kanzlei absolut empfehlen.
Wolfgang Spoelgen
Google-Bewertung
Bisher kann ich nur postiv von der Kanzlei sprechen. Sind sehr freundlich und hilfsbereit
Karoline Offelmann
Google-Bewertung
Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Stets freundlich und kompetent. Abwicklung per Telefon und/oder Email war problemlos. Ich würde diese Kanzlei wieder wählen. Besten Dank!
Karsten Alex Krause
Google-Bewertung
Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten. Anliegen werden rasch bearbeitet.
Michael Hof
Google-Bewertung
Mit der Beratung zum Tarifwechsel in meiner PKV sehr zufrieden. Beratung und Wechsel haben sich finanziell gelohnt. Alles zügig und wie vorher zugesagt und abgesprochen durchgeführt. Beratungsgebühr wird sich innerhalb 4 Monate amortisieren.
Rene Farmer
Google-Bewertung
Sehr nettes Gespräch und sehr informativ. Vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft! Immer wieder gerne sehr kompetent....
Yvonne Pfaffe
Google-Bewertung
Trotz meiner Angst vor diesem Telefonat wurde ich sehr gut beraten und beruhigt. Fühlte mich wohl und gut aufgehoben. Bin dankbar jetzt Hilfe zu bekommen ohne Angst vor diesem Schritt haben zu müssen in eine Insolvenz zu gehen. Danke dafür.
Diana Lehmann
Google-Bewertung
Absolut fair und super Service! Man wird super beraten, um die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank für euren Support.
Abu Yaser
Google-Bewertung
Bekannt aus
Logo SternTVLogo BILD
Der Ablauf

So können Sie Ihre Anfrage schnell & einfach stellen

Ihr Weg zur Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.

1

Thema wählen & Formular ausfüllen

Sie füllen ganz einfach das mehrstufige Formular aus und lassen uns die Daten zukommen.
Thema oder Abteilung auswählen
2

Kostenloser Erstkontakt

Buchen Sie einen Termin und wir klären alle Fragen zum weiteren Vorgehen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
3

Beauftragung

Sind alle Fragen geklärt, beauftragen Sie uns ganz einfach online – und schon geht’s los!

Jetzt kostenlos Kontakt aufnehmen!